Die Prüfung der Bogenläufigkeit, der Befahrbarkeit einer Fährbootrampe sowie Schiebebühne wird auf einem Ausdrehmessstand durchgeführt und erfolgt im Einklang mit den folgenden Dokumenten:
Die Ziele der genannten Prüfungen sind:
immer mit dem Ziel, zu überprüfen, ob eine Kollision zwischen den einzelnen Wagenteilen statt findet, die für eine gegenseitige Berührung nicht vorgesehen sind.
Die Prüfungen erfolgen durch Ausdrehen des Drehgestells um einen entsprechenden Winkel für die Prüfung der Bogenläufigkeit bzw. durch Simulation des Befahrens einer Fährbootrampe oder einer Schiebebühne durch Unterlegen einer Unterlegscheibe vorgeschriebener Abmessungen unter einen Radsatz.