In jedem europäischen Land ist ein Nationales Sicherheitsamt (NSA) bestimmt, in dessen Kompetenz auch die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen fällt. Das Arbeitssystem dieser Ämter ist nicht einheitlich; die Ämter arbeiten jedoch oft mit Fachpartnern zusammen, deren Gutachten eine bedeutende Grundlage für ihre Entscheidungen darstellen. Für die Mitgliedstaaten der EU ist die entsprechende EU-Gesetzgebung gültig (Durchführungs-verordnung EU 2018/545 der Kommission vom 4. April 2018, die die praktischen Regelungen für das Zulassungsverfahren der Schienenfahrzeuge, deren Typs sowie die zugehörige Dokumentation festlegt) gegeben. Das konkrete Zulassungsverfahren geht immer aus den in der o.a. Durchführungsverordnung aufgeführten Anforderungen aus. Die notwendigen Informationen für den Zulassungsprozess der Schienenfahrzeuge und deren Typ sind übersichtlich auf einzelnen Seiten des Formulars der einheitlichen Kontaktstelle (OSS), verwaltet von ERA, aufgeführt (siehe https://www.era.europa.eu/). Ein Bestandteil der angeforderten Unterlagen ist auch eine positive Bewertung der Dokumentation des Bahnfahrzeugs und dessen Eigenschaften, gegeben durch Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen und Nachweise. Diese Bewertung wird vom beauftragen Subjekt sichergestellt. VÚKV a.s. ist ein assoziierter Partner einiger benannter und/oder bestimmter Stellen, deren Kompetenz praktisch das gesamte Gebiet Europas umfasst. |
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