In jedem europäischen Staat ist ein nationales Sicherheitsamt (NSA) bestimmt, in dessen Kompetenz auch die Genehmigung von Eisenbahnfahrzeugen fällt. Das Arbeitssystem dieser Ämter ist nicht einheitlich; die Ämter arbeiten jedoch oft mit Fachpartnern zusammen, deren Gutachten eine bedeutende Grundlage für ihre Entscheidungen darstellen. VÚKV a.s. ist ein von vielen NSA akzeptierter und anerkannter Partner und bearbeitet im Sinne eines gegenseitig vereinbarten Verfahrens Gutachten bezüglich der Eigenschaften der Eisenbahnfahrzeuge oder deren Teile.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist ein Eisenbahnbudesamt mit Sitz in Bonn, das die Funktion der NSA in Deutschland ausübt. Für seine Entscheidungen nutzt das Amt Standpunkte anerkannter Fachleute aus. In VÚKV a.s. arbeiten z. Zt. 2 Fachleute mit einer EBA-Anerkennung:
Dipl.-Ing. Zdeněk Malkovský (Anerkennung-Nr. 05F08A002) Dipl.-Ing. Tomáš Heptner (Anerkennung-Nr. 05F09B002)
Die Entscheidung über die Fahrzeuggenehmigung können die einzelnen NSA auch auf der Grundlage einer Konformitätserklärung treffen, die, wenn das Fahrzeug nach TSI beurteilt wird, eine benannte Stelle ausstellt. VÚKV a.s. ist ein assoziierter Partner einiger benannter Stelle, deren Kompetenz praktisch das gesamte Gebiet Europas umfasst.
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