Die Anforderung an die Genehmigung des Eisenbahfahrzeugtyps für die Möglichkeit dessen Betriebs auf Eisenbahnen in der Tschechischen Republik durch das Eisenbahnverwaltungsamt (DÚ) wird durch das Gesetz Nr. 266/1994 in der gültigen Fassung fest gelegt. In diesem Gesetz sind weiterhin Bedingungen aufgeführt, unter denen DÚ den gegebenen Eisenbahnfahrzeugtyp genehmigt. Dies erfolgt entweder auf der Grundlage eines von einer benannten Stelle veröffentlichten Konformitätszertifikats (wenn es sich um ein nach TSI beurteiltes Eisenbahnfahrzeug handelt), oder aufgrund einer positiven Bewertung vorgelegter Dokumentation und erforderlicher Prüfungen, die direkt durch das Eisenbahnamt oder durch eine vom Eisenbahnamt gewählte anerkannte Stelle (in allen anderen Fällen) durchgeführt wurde. VÚKV a.s. ist eine Stelle, die vom Verkehrsministerium der Tschechischen Republik (MD CR) anerkannt wurde, und bearbeitet außer Prüfungen auch Gesamtbeurteilungen von Eisenbahnfahrzeugen, die anschließend als Grundlage für Entscheidungen des Eisenbahnamtes (DÚ) dienen. Weiterhin ist VÚKV a.s. ein assoziierter Partner einiger benannter Stellen, deren Kompetenz auch ins Gebiet der Tschechischen Republik eingreift. |