Das Gesetz Nr. 266/1994 Sammlung der Gesetze in seiner gültigen Fassung schreibt die Typenzulassung von Eisenbahnfahrzeugen durch das Eisenbahnamt der Tschechischen Republik (DÚ ČR) für den Betrieb auf den Eisenbahnen in der Tschechischen Republik vor.
In diesem Gesetz werden außerdem die Bedingungen festgelegt, unter denen das Eisenbahnamt der Tschechischen Republik den Typ eines Eisenbahnfahrzeugs zulässt. Dies geschieht entweder auf der Grundlage einer Konformitätsbescheinigung, die von einer Benannten Stelle ausgestellt wird (im Falle eines nach TSI bewerteten Eisenbahnfahrzeugs), oder auf der Grundlage einer positiven Bewertung der vorgelegten Unterlagen und der erforderlichen Prüfungen, die direkt von der Eisenbahnbehörde oder von einer von der Eisenbahnbehörde gewählten juristischen Person durchgeführt werden (in allen anderen Fällen).
VÚKV a.s. ist eine vom Verkehrsministerium der Tschechischen Republik (MD ČR) zugelassene juristische Person und erstellt neben den Prüfungen auch Gesamtbeurteilungen von Eisenbahnfahrzeugen, die anschließend als Grundlage für die Entscheidung der Aufsichtsbehörde dienen. VÚKV a.s. ist auch ein assoziierter Partner mehrerer notifizierter Stellen, deren Tätigkeitsbereich sich auf das Gebiet der Tschechischen Republik erstreckt.