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Gutachtung von Eisenbahnfahrzeugen – Europa

Gutachtung

Jedes europäische Land hat eine nationale Sicherheitsbehörde (NSA, Bahnamt in der Tschechischen Republik), die für die Zulassung zur Marktaufführung des Fahrzeugs und Typenzulassung von Eisenbahnfahrzeugen zuständig ist. Das Arbeitssystem dieser NSA ist nicht einheitlich, aber sie arbeiten häufig mit fachkundigen Partnern zusammen, deren Beurteilungen (Bewertungen) eine wichtige Grundlage für ihre Entscheidungen sind. Für die EU-Mitgliedstaaten gilt das einschlägige EU-Recht (Durchführungsverordnung (EU) 2018/545 der Kommission vom 4. April 2018 zur Festlegung praktischer Regeln für das Verfahren zur Genehmigung von Eisenbahnfahrzeugen und deren Typ und zugehörigen Dokumenten). Das spezifische Genehmigungsverfahren basiert immer auf den Anforderungen, die in der zitierten Durchführungsverordnung der Kommission festgelegt sind.

Die für das Zulassungsverfahren von Eisenbahnfahrzeugen und Typenzulassung erforderlichen Dokumente und Informationen für die einzelnen Fahrzeugtypen sind auf den einzelnen Seiten des von der ERA verwalteten One-Stop-Shop-Formulars übersichtlich aufgelistet (Basislink: https://www.era.europa.eu/ ).

Die geforderte Dokumentation umfasst eine positive Bewertung der Eigenschaften des Eisenbahnfahrzeugs, die sich aus den Ergebnissen der durchgeführten Tests und anderen Überprüfungen ergibt. Diese Bewertungen werden von den beauftragten und/oder authorisirten Subjekten durchgeführt.

VÚKV a.s. ist ein von mehreren NSAs akzeptierter und anerkannter Partner und erstellt auf der Grundlage eines gemeinsam vereinbarten Verfahrens Leistungsbewertungen von Eisenbahnfahrzeugen oder Teilen davon.

VÚKV a.s. ist assoziierter Partner mehrerer notifizierter und/oder benannter Stellen, deren Tätigkeitsbereich sich praktisch auf ganz Europa erstreckt.

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